1. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modelflugbetriebs nicht gefährdet oder gestört wird.
2. Während des Start und Landevorgangs müssen die Start und Landeflächen frei von unbefugten Personen und Hindernissen sein.
3. Es dürfen nur solche Flugmodelle betrieben werden, die sich in technisch flugsicherem Zustand befinden. Die Flugmodelle müssen mit der e-ID (unter welcher der Pilot registriert ist) gekennzeichnet sein.
4. Im Modellflug unerfahrene Personen dürfen erst nach Einweisung und nur im Beisein eines flugkundigen Vereinsmitgliedes Flugmodelle auf dem Gelände betreiben.
5. Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet werden.
6. Das Anfliegen oder Überfliegen von Personen, Tieren, Personengruppen und Fahrzeugabstellplätzen, ist untersagt.
7. Der Hauptluftraum, in dem die Flugmodelle vorwiegend betrieben werden sollen, ist der westliche, nördliche und östliche Sektor im angegebenen Abstand von 250 m von der Startstelle. Als Startrichtung kommt nur die Richtung West, Nord oder Ost in Frage. Als Landerichtung nur West oder Ost. (In Längsrichtung des Platzes). Desweiteren darf die Zufahrtstrasse nicht überflogen werden. Ebenfalls ist der Luftraum nach Süden über die Weide gesperrt.
8. Die Flugplatzordnung ist einzuhalten.
9. Es darf nur mit gültigem Versicherungsschutz und Kenntnisnachweis geflogen werden.
Stand: 01/2022
12.01.2022Ku